AfA
Absetzung für Abnutzung – als Absetzung für Abnutzungen, umgangssprachlich Abschreibung, wird steuerrechtlich die Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
Absetzung für Abnutzung – als Absetzung für Abnutzungen, umgangssprachlich Abschreibung, wird steuerrechtlich die Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.