Zoll

1. Abgabe für die Einfuhr/Ausfuhr von Waren in ein abgegrenztes Gebiet.

2. Behörde, auch Zollverwaltung, häufig auch der Zoll,  ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen. Daneben können je nach Staat besondere Aufgaben hinzukommen, beispielsweise in Deutschland und Österreich Bekämpfung der Schwarzarbeit, in Italien Aufgaben des allgemeinen Grenzschutzes oder in der Schweiz die Erhebung der Lenkungsabgaben, zum Beispiel auf flüchtige organische Verbindungen.

3. Einheit: Der Zoll oder auch Daumenbreit bezeichnet eine Vielzahl von alten Maßeinheiten im Bereich von zwei bis drei Zentimetern. Meist ist er der zwölfte Teil eines Fußes. Der Zoll selbst wurde in zwölf Linien unterteilt, aber auch die dezimale Teilung zu zehn Linien pro Zoll kam vor. Daneben sind Teilangaben wie z. B. 34121418 Zoll geläufig. Solche Unterteilungen in Brüche durch 2er-Potenzen reichen in der Metallbearbeitung hinunter bis 1128 (= 2 –7) Zoll.

Der Zoll wird als übliches Längenmaß heute noch in den USA verwendet. Da die Umstellung auf das metrische System in Großbritannien auf vielfältigen Widerstand stößt (siehe dazu die Bürgerinitiative Metric Martyrs) und die Maßeinheiten des angloamerikanischen Maßsystems nach wie vor weit verbreitet sind, vor allem im alltäglichen Umgang unter den Bürgern, ist der Zoll auch dort noch häufig in Gebrauch. Ähnlich ist die Situation in Irland, Kanada, Indien, Malaysia, Australien und Neuseeland. Weiterhin wird der Zoll in zahlreichen Ländern für Maßangaben vornehmlich in der Technik verwendet.

Im englischen Sprachraum wird er Inch genannt.

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