Nämlichkeitssicherung

Im Zollrecht kommt der Nämlichkeitssicherung, also der Sicherung gegen Austausch oder der Veränderung von unter zollamtlicher Überwachung beförderten Waren, besondere Bedeutung zu, da diese ein Kernstück bei der Prävention gegen Steuer- und Zolldelikte darstellt.

Gegenstände und Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung werden Nämlichkeitsmittel genannt. Diese sind:

  • Verplomben mit einer Zollplombe
  • Raumverschluss
  • Packstückverschluss
  • unverwechselbare Beschreibung der Ware in den Begleitpapieren (z. B. durch Auflistung eingeschlagener Seriennummern in einer Nämlichkeitsbescheinigung)
  • zollamtliche Bewachung/Begleitung

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