MHD

Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement, das laut harmonisiertem EU-Recht bzw. schweizerischem Recht auf Fertigpackungen anzugeben ist. Das MHD gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein Verfallsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar.

Ebenso sind kosmetische Produkte, die nicht länger als zweieinhalb Jahre haltbar sind, gemäß der Kosmetikrichtlinie mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum zu kennzeichnen.

Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums liegt im Ermessen des Herstellers. So kann es sein, dass gleichartige Produkte verschiedener Hersteller unterschiedliche Mindesthaltbarkeitsangaben haben.

Die Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel ist im Pflanzenschutzgesetz geregelt.

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