Erfüllungsort

gesetzlicher Erfüllungsort,
vertraglicher Erfüllungsort
der Leistungsort – an diesem Ort hat der jeweilige Schuldner seine Leistung zu erbringen, d. h. der Lieferant hat seine Ware bereitzustellen, der Käufer das Geld bereitzuhalten.

Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners (für die Ware der Geschäftssitz des Lieferers, für die Zahlung der Wohnsitz des Käufers). Der vertragliche Erfüllungsort wird durch Vereinbarung festgelegt, z. B. »Erfüllungsort für beide Teile ist Kassel«.

Weitere Wiki-Einträge suchen …