AEO (Authorised Economic Operator)
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO = Authorised Economic Operator)
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem „Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Auf europäischer Ebene wurden seinerzeit die sicherheitspolitischen Aspekte des SAFE durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt.
Nach Aufhebung des Zollkodexes und der Zollkodex-Durchführungsverordnung zum 30. April 2016 finden heute die Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK), der Durchführungsverordnung (IA) und der Delegierten Verordnung (DA) Anwendung. Die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.