ADR

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), das am 30. September 1957 in Genf geschlossen wurde, enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Das ADR regelt unter anderem

  • die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen
  • Kennzeichnung und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung eines Gefahrguttransports
  • den Bau und Prüfvorschriften von Behältern, Tanks und Fahrzeugen für Gefahrguttransporte
  • Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR
  • multimodale Gefahrguttransporte (Straße, Bahn, Schiff oder Flugzeug)

Das ADR fordert unter anderem, dass

  • der Fahrer in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein besitzen muss. Seit 2013 gibt es eine sogenannte ADR-Karte, die inhaltlich mit der zuvor erforderlichen ADR-Bescheinigung übereinstimmt.
  • alle am Umschlag und Transport Beteiligten Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen müssen.
  • die Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen.

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