T1

Versandanmeldung für Waren, die ihren Ursprung nicht im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft haben. Das T1-Verfahren ist ein zollrechtliches Versandverfahren. Versandverfahren werden angewandt, wenn Waren innerhalb der Europäischen Union oder im Bereich der Europäischen Freihandelszone (ETFA-Staaten) grenzüberschreitend transportiert werden sollen. Dadurch wird sichergestellt, dass innerhalb des EU-Raum bzw. des um die ETFA erweiterten Raums keine Verzollung und Versteuerung stattfindet. Sie wird erst am Bestimmungsort vorgenommen. Ein T1-Dokument ist ein Begleitdokument für sogenannte Nichtgemeinschaftswaren, also Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden und nun innerhalb der EU transportiert werden. Auch die Beförderung durch ein Drittland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das T1-Dokument wird am Abgangsort durch den Zoll eröffnet und bei der Zollabfertigung am Empfangsort geschlossen. Dazwischen dürfen maximal 8 Tage liegen. Das T1-Dokument muss genaue Angaben enthalten, zum Beispiel über Versender und Empfänger, über die Gesamtzahl an Packstücken und das Gesamtgewicht, die Anzahl der Verschlüsse/Plomben und die Zolltarifnummer. Sinn dieses Dokuments ist die lückenlose Verfolgbarkeit der Waren vom Versender zum Empfänger, sodass ein Austausch der Güter unmöglich gemacht wird. Auch soll sichergestellt werden, dass alles korrekt verzollt wird.

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