Sattelschlepper
Eine Zugmaschine, auch Sattelschlepper genannt ist ein motorbetriebenes Zugfahrzeug, das selbst nicht dazu bestimmt ist, Personen zu befördern oder Güter zu transportieren.
Ein Zugfahrzeug ist also kein Lastkraftwagen (Lkw), gehört aber wie die Kraftwagen und Krafträder zu den Kraftfahrzeugen.[1] Es dient dem Ziehen von Wagen, Anhängern, Tiefladern, Sattelaufliegern, landwirtschaftlichen Anbaugeräten, Straßenrollern oder nicht angetriebenen Fahrzeugen.
Zugmaschinen werden von Motoren unterschiedlicher Art angetrieben (z. B. von einem Verbrennungs-, seltener von einem Elektromotor, früher oft von einer Dampfmaschine).
Zugmaschinen sind an sich nicht für den Transport von Gütern oder Personen ausgelegt. Sehr wohl können aber Fahrzeuge, die selbst angetrieben sind und dem Transport von Gütern oder Personen dienen wie eine Zugmaschine verwendet werden, man nennt sie dann aber lediglich Zugfahrzeug.
Zugmaschine als Straßenfahrzeug
- Sattelzugmaschinen (auch Sattelschlepper oder kurz Schlepper) dienen dem Ziehen von Sattelaufliegern und bilden gemeinsam den Sattelzug (verkehrsrechtlich: Sattelkraftfahrzeug). Bei dieser Kombination wird ein Teil der Last über die Sattelkupplung der Sattelzugmaschine getragen. Bei einem Sattelzugomnibus wird der Sattelauflieger als Omnibus genutzt.
- Bei Schwertransporten (Transport nicht maß- und/oder gewichtsgerechter Güter) sind Zugmaschinen von elementarer Bedeutung.
- Für Schausteller sind Zugmaschinen zum Transport ihrer Fliegenden Bauten unerlässlich. In Deutschland erhalten diese für Ihre Fahrzeuge Steuervergünstigungen