Maut

Maut ist ein aus dem gotischen mota (Zoll) abgeleiteter Name für Zoll (Abgabe). Der Begriff beschreibt das Bezahlen einer Gebühr für die Nutzung von Bauwerken, wie Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln.

Die LKW-Maut in Deutschland ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr. Sie wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und galt zunächst auf Bundesautobahnen und einigen stark frequentierten Bundesstraßen, seit Juli 2018 fällt sie in gleicher Höhe auch auf allen Bundesstraßen an. Das zugehörige technische System wird von dem Privatunternehmen Toll Collect betrieben.

Eingeführt wurde die Maut für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässige Gesamtmasse von mindestens 12 Tonnen, seit Oktober 2015 wurde die Grenze auf 7,5 Tonnen abgesenkt. Die Mautpflicht gilt nicht für Busse.

Die Höhe der geschuldeten Maut bestimmt sich nach der auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke, der Emissionsklasse, sowie nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination (LKW mit oder ohne Anhänger, Sattelschlepper mit oder ohne Sattelauflieger oder Liftachsen im abgesenkten oder angehobenen Zustand).

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