LOI – Letter of Intent
Letter Of Intent – Absichtserklärung, jedoch noch keine Bestellung oder Vertragsabschluss. Als Absichtserklärung (auch Grundsatzvereinbarung; oder englisch Letter of Intent („LoI“)) werden im Rechtswesen Willenserklärungen von Verhandlungspartnern verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags bekunden sollen. Die Erklärungen werden von einem oder von mehreren Verhandlungspartnern abgegeben. Die Rechtsverbindlichkeit der einzelnen Regelungen ist klar zu regeln und gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln.