Lenkzeit
Die Lenk- bzw. Ruhezeit wird in der Lenkzeitverordnung EG-Verordnung als VO (EG) geregelt. Sie definiert die Lenk- bzw. Ruhezeit für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Die Lenk- bzw. Ruhezeit wird in der Lenkzeitverordnung EG-Verordnung als VO (EG) geregelt. Sie definiert die Lenk- bzw. Ruhezeit für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.