KVO – Kraftverkehrsordnung

Kraftverkehrsordnung für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen

Vor dem 01.07.1998 regelte die Kraftverkehrsordnung die Haftung der Transportunternehmen im innerdeutschen Straßengüterfernverkehr. Mit dem Transportrechtsreformgesetz ist die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr entfallen und machte die KVO überflüssig.

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