Indossament

Schriftliche Erklärung, mit dem ein Berechtigter (Indossant) das Eigentum und die Rechte aus einem Orderpapier auf einen anderen (Indossatar) überträgt. Das Indossament ist ein Übertragungsvermerk, der auf der Rückseite des Wertpapiers angebracht oder falls der Platz nicht ausreicht, auf einen angeklebten Anhang (Allonge) gesetzt wird. Die Übertragung durch Indossament ist insbesondere bei Wechseln vorgesehen

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