Havarie

Fehler, Schaden – ist eine Betriebsstörung, klassischerweise in Verbindung mit einem Wasserfahrzeug. Durch die Havarie werden das Fahrzeug und zumeist auch die beförderte Ware in erheblicher Weise in Mitleidenschaft gezogen. Im Extremfall gehen Fahrzeug und Ware verloren. Sowohl das zu Schaden gekommene Fahrzeug als auch sein Eigentümer bzw. seine Passagiere werden als Havarist(en) bezeichnet. In dem Fall, dass das Schiff durch Brand, Kollision oder Maschinenschaden zum Schaden des Befrachters die Reise zeitweilig unterbrechen muss, spricht man versicherungsmäßig von einer Havarie grosse. Die Havarie ist meistens die Folge einer Notsituation, etwa einer Seenot, die nicht oder nur teilweise abgewendet werden konnte. Die Schifffahrt kennt aber auch Havarien, denen keine erkennbaren Notsituationen vorausgingen, etwa bei Explosionen, Auf-Grund-Laufen in seichten Gewässern oder Zusammenstößen bei schlechten Sichtverhältnissen.

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