DAT

Delivered At Terminal – geliefert Terminal – Unter DAT liefert der Verkäufer auf seine Kosten und sein Risiko die Ware – unabhängig von der gewählten Transportart – in einen mit dem Käufer vereinbarten Terminal, der in einem Hafen oder einem sonstigen Ort angesiedelt sein kann. Er muss die Ware vom ankommenden Beförderungsmittel im benannten Terminal entladen und dem Käufer zur Übernahme zur Verfügung stellen – sie muss also bspw. ausgesondert und eindeutig identifizierbar sein. Mit der Einfuhrabfertigung hat der Verkäufer nichts zu tun – diese ist Sache des Käufers. Allerdings muss der Verkäufer alle dazu erforderlichen Informationen bzw. Dokumente zur Verfügung stellen, abgesehen natürlich von einer eventuellen Einfuhrgenehmigung, die nur der Importeur erhalten kann.

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