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Bund und Länder haben am 15. April 2020 über die Fortsetzung der bisherigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID 19-Epidemie beraten und folgende Entscheidung gefällt, die durch Einzelverfügungen gegebenenfalls noch spezifiziert werden.

Die bisherigen gemeinsamen Beschlüsse vom März 2020 über weitgehende Kontaktsperren sowie die daraufhin getroffenen Verfügungen der Bundesregierung werden mindestens bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

Die bestehenden Grenzkontrollen bei der Einreise nach Deutschland werden bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8. April 2020 angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

Quelle: Verein Hamburger Spediteure e.V.

PDF vom Verein Hamburger Spediteure e.V.