Wissenswertes zur Brexit Phase 2
Vor etwas über einem Jahr ist Großbritannien aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ausgetreten. Dieses Ereignis brachte viele Neuerungen mit sich, denn Großbritannien erhielt mit dem Austritt den Status eines Drittlandes. Zum 01.01.2022 endete die Phase des sogenannten „Soft Landing“ und die Phase 2 des Brexits begann. Welche Folgen das für den Im- und Export von Waren hat, werden wir uns im Folgenden anschauen.
Was ändert sich?
Drittlandverkehre bringen die ein oder andere Herausforderung, sowie einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand mit sich. Um sich zunächst auf die neue Situation einzustellen und weiterhin einen annähernd reibungslosen Ablauf an den Grenzen zu gewährleisten, startete der Brexit zunächst mit dem sogenannten „Soft Landing“, der Phase 1. Bisher war es weiterhin möglich, Sammelgutsendungen und Stückgutsendungen unverzollt nach Großbritannien zu transportieren und sie erst vor Ort zu verzollen. Das Ganze hatte den Vorteil, dass der Ablauf an den Grenzen weiterhin reibungslos abgewickelt werden konnte. Ab sofort, mit Beginn der Phase 2 müssen alle Sammelgut- und Stückgutsendungen vor ihrer Einfuhr nach Großbritannien, spätestens an der Grenze, verzollt werden. Erst dann dürfen sie importiert werden.
Partner für Verzollung:
Um sich schnell auf die neue Situation einzustellen, erhalten wir ab sofort Unterstützung durch einen Verzollungsdienstleister. Unser neuer Partner sorgt dafür, dass Waren nach Auftragseingang für die Vorabverzollung vorbereitet werden. Er kümmert sich um die Organisation sämtlicher Dokumente, die für den Zoll benötigt werden.
Neuer Ablauf für Großbritannien-Transporte:
Für den bisherigen Ablauf ändert sich, dass die Sendungen zunächst bei uns im Lager bleiben und erst eingeplant werden, sobald wir von unserem Verzollungsdienstleister grünes Licht bekommen. Auf dem Transport bis zur Grenze ist die Ware noch unverzollt und wird mit Erreichen der Grenze für den Zoll angemeldet und im optimalen Fall auch direkt vom Zoll freigegeben. Durch das neue Verfahren müssen wir mit Verzögerungen von 1-2 Tagen rechnen, welche zukünftig für die Planung berücksichtigt werden müssen.