ZAPP

Zollabwicklung im Paperless Port – Seit dem 01.07.1997 ist im Hamburger Hafen eine Verladung nur noch mit einer auf „elektronischem Wege“ über ZAPP beantragten B-Nummer möglich. Alle Exporteure, die selbst verladen, müssen die Daten der Ausfuhrdokumente per EDV an den ZAPP-Rechner melden. Von diesem wird nach entsprechenden Plausibilitäts-Prüfungen als „Quittung“ die B-Nummer zurückgemeldet. Für die Erfassung von Gestellungs-Mitteilungen zum Erhalt der B-Nummern (Bestätigungs-Nummer Zoll) hat Obermeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband des Deutschen Exporthandels (BDEx) ein Programmpaket entwickelt.

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