Pfändung
Darunter versteht man im Zwangsvollstreckungs-recht die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.
Darunter versteht man im Zwangsvollstreckungs-recht die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.