Höhere Gewalt
Gefährdungshaftung – ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet werden kann (z.B. Blitzschlag). Der Schuldner haftet regelmäßig nicht für höhere Gewalt.