KVO – Kraftverkehrsordnung
Kraftverkehrsordnung für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen
Vor dem 01.07.1998 regelte die Kraftverkehrsordnung die Haftung der Transportunternehmen im innerdeutschen Straßengüterfernverkehr. Mit dem Transportrechtsreformgesetz ist die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr entfallen und machte die KVO überflüssig.